Staatliche Anerkennung & Akkreditierung der HMU Erfurt

Die staatliche Anerkennung einer privaten Universität wie der HMU Health and Medical University Erfurt ist nicht nur für den Träger von großer Bedeutung, sondern vor allem auch für die eingeschriebenen Studierenden und auch alle anderen Universitätszugehörigen. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über alle Anerkennungs- und Akkreditierungsverfahren, der sich die HMU Erfurt unterzogen hat und warum diese so wichtig sind.

Staatliche Anerkennung der Universität

Neben den staatlich getragenen Universitäten etablieren sich immer mehr private Universitäten in Deutschland und bringen Diversität, Innovation und neue Perspektiven in den Bildungsmarkt. Damit alle Angebote und Leistungen der verschiedenen Universitäten vergleichbar sind und bleiben, die Mobilität der Studierenden gesichert ist und die hohen wissenschaftlichen Ansprüche an Studium und Lehre in unserem Land aufrechterhalten werden können, ist eine staatliche Anerkennung privater Universitäten notwendig und im Hochschulrahmengesetz (HRG) sowie in den Hochschulgesetzen der Länder vorgeschrieben.

Für die Anerkennung der einzelnen Universitäten und Hochschulen sind die Bundesländer zuständig, in denen diese ihren Sitz haben.  Die aktuell zuständige Wissenschaftsbehörde, das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft des Freistaats Thüringen, hat der Universität am 23.08.2021 die staatliche Anerkennung erteilt.

Alle Studiengänge der HMU Erfurt sind damit staatlich anerkannt.

Staatliche Anerkennung der Studiengänge


Mit der staatlichen Anerkennung der Universität durch das zuständige Bundesland geht auch die staatliche Anerkennung der Studiengänge einher, die im jeweiligen Anerkennungsbescheid einzeln aufgeführt werden. Erst mit der staatlichen Anerkennung eines Studiengangs erhält die Universität das Recht, bei erfolgreichem Abschluss des Studiums einen akademischen Grad zu verleihen (z.B. „Bachelor of Arts“ oder „Master of Sience“), der mit den Abschlüssen an staatlichen Universitäten und Hochschulen gleichwertig ist.

Akkreditierung und Reakkreditierung der Studiengänge

Alle Studiengänge an der HMU Erfurt sind durch die Akkreditierungsagentur AHPGS erfolgreich akkreditiert, beziehungsweise befinden sich derzeit im Akkreditierungsverfahren. Das zertifiziert die ausgezeichnete Qualität unseres Studienangebots. Darüber hinaus ist Ihr Abschluss nicht nur staatlich, sondern auch international anerkannt.

Die Akkreditierung als strukturiertes Verfahren, dass Verbindlichkeit der Universität gegenüber der Qualität eines Studiengangs schafft, gehört neben der staatlichen Anerkennung zu den wichtigsten Schritten bei der Neueinführung eines Studiengangs: Mit ihr werden die Qualität und die Rahmenbedingungen des Studiengangs sowie seine internationale Vergleichbarkeit sichergestellt. In Deutschland werden Akkreditierungen von anerkannten Agenturen durchgeführt. Dazu wurde der Akkreditierungsrat eingerichtet, der Agenturen zur Begutachtung bzw. zur Akkreditierung bevollmächtigen darf. Die HMU Erfurt hat die AHPGS gewählt, eine Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales mit Sitz in Freiburg.

Die AHPGS führt an der HMU Erfurt sogenannte Programmakkreditierungen durch. Dieses Verfahren prüft,

  • dass die angebotenen Studieninhalte arbeitsmarktrelevant, studierbar und auf angemessenem Niveau sind,·
  • ob die Universität die notwendigen personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen bieten kann, um eine angemessene Qualität für Lehre und Forschung zu gewährleisten
  • ob die Studiengänge transparent und für Interessenten verschiedener Fachrichtungen und Qualifikationen durchlässig sind.

Die Akkreditierung eines Studiengangs erfolgt immer zeitlich befristet auf acht Jahre. Anschließend wird der Studiengang in einem weiteren Verfahren erneut begutachtet und für weitere acht Jahren reakkreditiert.

Im Reakkreditierungsverfahren werden die Erfahrungen aus den zurückliegenden Studienjahren mit den Zielen, Planungen und Erwartungen aus der Akkreditierung abgeglichen. Es wird also geprüft,

  • ob die definierten Qualifikationsziele und das Qualitätsniveau des Studiengangs erreicht wurden,
  • ob sich seine Studierbarkeit hinsichtlich Organisation und Durchführung erwiesen hat,
  • ob er hinsichtlich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung weiterentwickelt wurde und
  • ob alle aktuellen rechtlichen Regelungen (z.B. des Akkreditierungsrats) sowie seit der vorherigen Akkreditierung eventuell geänderte gesetzlichen Grundlagen eingehalten und berücksichtigt wurden.

Dabei werden unter anderem Evaluationsergebnisse und -berichte, statistische Daten wie Studierenden- und Absolventenzahlen sowie Workloaderhebungen berücksichtigt.

Im Folgenden finden Sie die Akkreditierungsurkunden der Fakultät Gesundheit:


Studiengang Humanmedizin

Die Akkreditierungen an den Schwesterhochschulen ist Grundlage der staatlichen Anerkennung dieser Studiengänge an der HMU Erfurt.

Das Studiengangskonzept für den Staatsexamensstudiengang Humanmedizin der HMU Erfurt und die Einrichtung des Studienganges an der HMU Erfurt hat ein Konzeptprüfungsverfahren vor dem Wissenschaftsrat mit Erfolg durchlaufen und wurde mit Bescheid vom 06.12.2018 bestätigt. Der Staatsexamensstudiengang Humanmedizin unterliegt den Vorgaben der bundeseinheitlichen Ärztlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Eine gesonderte fachliche Akkreditierung von Staatsexamensstudiengängen zur Vergabe des Qualitätssiegels des Akkreditierungsrates ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die fachliche Akkreditierung schließt nur die gestuften Studiengänge – Bachelor und Master – ein. Vor diesem Hintergrund findet sich auch keine Urkunde wie bei den Bachelor- und Masterstudiengängen auf der Homepage.